Dienstleistungen
Doppelte Buchführung
Die Dienstleistung der Vorbereitung der doppelten Buchführung umfasst
nicht mehrwertsteuerpflichtig:
- Führung eines Buchhaltungsjournals
- Führung des Hauptbuchs
- Führen eines Buches über ein- und ausgehende Rechnungen
- Führung des Sparbuchs
- Erstellung von Lieferanten- und Kundenkonten
- Führung des Kassenbuchs
Die Dienstleistung der Vorbereitung der doppelten Buchführung umfasst
Mehrwertsteuerzahler:
- Führung eines Buchhaltungsjournals
- Führung des Hauptbuchs
- Führen eines Buches über ein- und ausgehende Rechnungen
- Führung des Sparbuchs
- Erstellung von Lieferanten- und Kundenkonten
- Führung eines Buches mit Steuerunterlagen
- Erstellung von Mehrwertsteuererklärungen (monatlich oder vierteljährlich)
- Erstellung der vierteljährlichen zusammenfassenden Meldung
- Führung des Kassenbuchs
